Glossar
Unsere umfassende Wissensdatenbank rund um Sachwertinvestments
KWG (Kreditwesengesetz)
Mit dem Kreditwesengesetz wird in Deutschland die Marktregulierung und Marktordnung des Kreditwesens geregelt. Es richtet sich an Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute und hat zum Hauptzweck, die Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft zu sichern und zu erhalten. Darüber hinaus steht der Gläubigerschutz im Vordergrund, um Gläubiger von Kreditinstituten vor dem Verlust ihrer Einlagen zu schützen. Die betroffenen Institute unterliegen so einer staatlichen Bankenaufsicht und einem vollständigen Konzessionssystem.