Seit dem Jahr 2013 unterliegt der Markt für geschlossene Fonds bzw. alternative Investmentfonds (AIF) einer umfassenden Regulierung und der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die etablierten Maßnahmen führen für die Verbraucher zu mehr Transparenz und Sicherheit.
Sachwertbeteiligungen sind seitdem entweder durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) oder das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) geregelt. Das bedeutet, dass die Konzeption der Anlageprodukte durch eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) über einen AIF oder durch den Asset Manager direkt, als Vermögensanlage erfolgt.
Für geschlossene alternative Investmentfonds (AIF) gibt es klare gesetzliche und regulatorische Vorgaben in Bezug auf Konzeption, Vertrieb und Verwaltung des Fonds. Z.B. müssen die Emittenten von AIF eine angemessene Organisation und eine fachlich geeignete Geschäftsleitung nachweisen und eine sogenannte Verwahrstelle einrichten. Diese Verwahrstelle ist eine wichtige Kontrollinstanz, die zum Schutz der Anleger verschiedene Funktionen wahrnimmt: Sie verantwortet die Verwahrung des Investmentvermögens und sichert den Bestand der Vermögensgegenstände vor einem möglichen Verlust. Außerdem übernimmt die Verwahrstelle bestimmte Aufgaben der technischen Abwicklung und prüft auch die Vereinbarkeit mit dem deutschen und europäischen Kapitalanlagerecht.
Darüber hinaus sind die jährliche Bewertung der Assets durch qualifizierte Sachverständige wie auch ein umfassendes Risikomanagement Pflicht für alle Gesellschaften, die Investmentvermögen verwalten (sogenannte Kapitalverwaltungsgesellschaften).
Andere Vermögensanlagen, die auf Basis des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) konzipiert werden, sind den Anforderungen des KAGB nicht unterworfen und die Anbieter dieser Vermögensanlagen unterliegen nicht der Aufsicht durch die BaFin. Lediglich die von ihnen zu erstellenden Verkaufsprospekte werden von der BaFin geprüft – allerdings nur auf Verständlichkeit und Kohärenz, nicht aber auf inhaltliche Richtigkeit, Seriosität des Anbieters/Emittenten oder Tragfähigkeit des Geschäftsmodells.
Arten von prospektpflichtigen Vermögensanlagen
- Genussrechte
- Namensschuldverschreibungen
- Direktinvestments
- Qualifizierte Nachrangdarlehen
Die Anbieter von Vermögensanlagen gemäß VermAnlG sind außerdem weder verpflichtet, die Kontrollinstanz einer Verwahrstelle einzurichten, noch haben sie die Auflage eines umfassenden Risikomanagements zu erfüllen oder eine jährliche Bewertung der Assets durch qualifizierte Sachverständige durchzuführen. Initiatoren müssen sich die Frage beantworten, welche Verpackung am besten aus Sicht aller Beteiligten (Anleger, Vertrieb, Anbieter und Management) zu den geplanten Investitionen passt.
Aus Kundensicht sind es oft nicht die rechtlichen Rahmendaten, die über eine Investition in AIF oder Vermögensanlage entscheiden. In erster Linie beschäftigt man sich mit anderen Fragen, daher zeigen wir hier auf, wo neben den rechtlichen Komponenten weitere Unterschiede der Anlagen liegen können.
Eine Investition in ein Unternehmen ermöglicht es, am wirtschaftlichen Erfolg diesem teilzuhaben. Über diesen Weg der Beteiligung lassen sich unter Umständen höhere Renditen erwirtschaften, als sie üblicherweise auf dem Markt erzielt werden können. Doch andererseits muss man dazu bereit sein, eine langfristige Bindung und höhere Risiken einzugehen. Immer in die höchste Regulierungsstufe (AIFs) zu investieren, schließt kein Risiko aus und ebenso gilt: Sicherheit kostet. Durch die hohen gesetzlichen Anforderungen, z.B. rechtliche Ausgestaltung der Prospekte oder die jährlichen Bewertung der Investitionsgüter entstehen Kosten, die dann aus den erwirtschafteten Gewinnen beglichen werden müssen. So kann es manchmal wirtschaftlich sinnvoller sein, durch weniger Regulierung, die Investition lukrativ zu gestalten.
Übrigens : Um in AIFs oder Vermögensanlagen zu investieren benötigen Sie kein Depotkonto !
Mindestinvestitionssumme: Bei Vermögensanlagen ist ein Investment auch schon unter 5.000 € möglich. Bei AIFs werden durchschnittlich 10.000 € als Basissumme aufgerufen, was auch oft an den Fixkosten für die Regularien liegt. Es müssen höhere Volumen bewegt werden, damit es sich für Initiatoren und Investoren rechnet.
Laufzeit der Anlage: Bei AIFs ist oft ein langfristiger Anlagehorizont erforderlich, Vermögensanlagen können auch schon mit einer dreijährigen Laufzeit (kurz- oder mittelfristig) investieren.
Ausschüttungen: Die Rhythmen für Ausschüttungen sind bei beiden Anlageformen unterschiedlich, von vierteljährlicher Ausschüttung bis Gesamtausschüttung am Schluss der Laufzeit gibt es viele Modelle. Hauptsächlich wird dies bestimmt durch den Investitionsgegenstand, also Immobilienprojekte, Anlagen erneuerbarer Energien, Frachtcontainer, Infrastrukturprojekte oder Private Equity.
Steuerliche Behandlung von Ausschüttungen und Gewinnen ist durch die gewählte Beteiligungsform vorgegeben. Als Kommanditist wird Ihnen das steuerliche Ergebnis der Gesellschaft quotal zugewiesen, Liquiditätsauszahlungen der Gesellschaft sind unerheblich. Erträge aus Schuldverschreibungen, qualifizierten Nachrangdarlehen und Genussrechten unterliegen der Kapitalertragsteuer. Bei allen Produkten, besonders aber den anderen Produkten wie zum Beispiel Direktinvestments werden die Initiatoren eine Einschätzung zur steuerlichen Einstufung abgeben. Sprechen Sie aber gerne Ihren Steuerberater an, ob er die Einschätzung des Initiators teilt und ob das Produkt in Ihre Strategie passt.
Gesamtinvestitionsvolumen: Die Gesamtheit aller eingesammelten Gelder für ein Projekt ist bei einem AIF oft größer als bei einem Vermögensanlageprodukt.
Entscheidungswege: Bei einem AIF ist man durch die Struktur des Produktes ein Kommanditgesellschafter neben anderen und Entscheidungen werden in der Gemeinschaft gefällt. Bei einer Vermögensanlage, z.B. in Form einer Namenschuldverschreibung ist die Einflussnahme des Investors auf die Unternehmung von vorne herein ausgeschlossen.
Kontrollinstanzen: Aufgrund der eingesetzten Kapitalverwaltungsgesellschaft gibt es bei dem AIF-Produkten eine zusätzliche Ebene, die die Einhaltung der im Prospekt gemachten Angaben überwacht und einen Mittler zwischen dem Initiator und den Anleger übernimmt. Bei einer Vermögensanlage gibt es diese Pflicht zum Einsatz einer Kontrollinstanz nicht. Als Anleger steht man in direktem Kontakt zu dem emittierenden Unternehmen
Wenn Sie gerne mehr über Geldanlagen in AIFs oder Vermögensanlagen, deren Chancen-Rendite-Profil erfahren möchten, dann Melden Sie sich gerne bei uns, wir beantworten Ihre Fragen gerne oder stellen Ihnen unsere Basisinformationen hierzu zur Verfügung.